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Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte

Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der vertragsärztlichen Versorgung regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist sowohl für Vertragsärzte, Krankenkassen, Leistungserbringer als auch für Versicherte verbindlich.

Aktuelle Heilmittel-Richtlinie

Weiterführende Informationen

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Umsetzung der neuen Heilmittelrichtlinie

Dokumente der AOK Niedersachsen

AOK Praxis-Talk Folge 2 und 3: Heilmittel-Richtlinien – Neues und Basics beispielhaft erklärt

Die neue Heilmittel-Richtlinie führte zu einigen Veränderungen in Ihrem Praxisalltag. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele erklärt unser Experte einige Basics, Vorteile sowie Sonderregelungen der neuen Verordnungssystematik.

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