Nachweis durch sachverständigen Dritten
Dem Antrag auf den einmaligen Energiekostenzuschuss müssen nachfolgend genannte Unterlagen bei der SBK beigefügt werden:
- Antragsformular
- von Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer bescheinigter Nachweis über die entstandenen Energiekosten
- Rechnung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers, aus der der Zeitaufwand sowie die Kosten je Zeiteinheit hervorgehen.
Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe
Weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales Fragen und Antworten zum Hilfsfonds