Antrag auf Energiekostenzuschuss stellen
Für alle medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist – sofern die GKV Hauptbeleger ist – die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) Ansprechpartner.
Bei Zuständigkeit der anderen Reha-Träger können die nachfolgend angeführten Webseiten verwendet werden:
Zur Antragstellung für alle Hauptbeleger der GKV
- SBK Siemens-Betriebskrankenkasse Hilfsfonds für Rehabilitation und Teilhabe