Zuständigkeit für Anträge
Welcher Reha-Träger für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist, regelt § 3 ReHV. Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen stellen ihren Antrag bei ihrem hauptbelegenden Reha-Träger. Für die Beurteilung, ob ein Trägerbereich Hauptbeleger war, ist die Belegung der Einrichtung durch die Reha-Träger im Jahr 2022 maßgeblich.