Alle drei Jahre ein Bericht
Der GKV-Spitzenverband muss dem Bundesministerium für Gesundheit alle drei Jahre über die Entwicklungen der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und die Umsetzung der SAPV-Richtlinie berichten. Der erste Bericht wurde im Dezember 2017 veröffentlicht. Der nächste Bericht zur vertraglichen Umsetzung der SAPV wurde zum Stichtag 31. Dezember 2019 im Jahr 2020 abgegeben.
Berichte des GKV-Spitzenverbandes
Die Berichte des GKV-Spitzenverbandes zum Stand der Entwicklung sowie der vertraglichen Umsetzung der SAPV, der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege sowie der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.