Einheitliche Anforderungen
Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) enthalten bundesweit einheitliche Anforderungen an die Leistungserbringer sowie die Vorgaben für die Qualitätssicherung. Die Krankenkassen können auf dieser Basis mit spezialisierten Leistungserbringern Verträge zur Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen schließen.
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
Einheitliches Begutachtungsverfahren
Damit ein bundesweit einheitliches sozialmedizinisches Begutachtungsverfahren im Bereich der SAPV durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung gewährleistet ist, hat der GKV-Spitzenverband die Begutachtungsanleitung SAPV und stationäre Hospizversorgung als Richtlinie (§ 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V) erlassen. Sie beinhaltet insbesondere folgende Aspekte:
- Erläuterung und Beschreibung der medizinischen Anspruchskriterien im Bereich der SAPV und der stationären Hospizversorgung auf der Grundlage der rechtlichen Anspruchskriterien,
- Darstellung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen,
- Beschreibung der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und den Medizinischen Diensten.