Palliativmedizinische Grundversorgung
Mit dem Ziel, eine adäquate ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen, kümmern sich im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung in erster Linie niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie ambulante Pflegedienste um schwerstkranke und sterbende Menschen. Zur weiteren Förderung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung wurden bereits zum 1. Oktober 2013 zusätzliche Abrechnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für Vertragsärzte geschaffen. Ergänzend dazu leisten ambulante Hospizdienste auf Wunsch des in palliativer Situation stehenden Menschen Sterbebegleitung und palliativ-pflegerische Beratung.
Qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben eine Vereinbarung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung geschlossen. Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, den Betroffenen ein Sterben in selbst gewählter Umgebung bei bestmöglicher Lebensqualität zu ermöglichen. Sie enthält Regelungen zur Indikationsstellung für die Versorgung nach dieser Vereinbarung, zu den konkreten Inhalten dieser Versorgung und zu den Aufgaben, die von den teilnehmenden Ärzten zu erfüllen sind. Als zentrale Qualitätsanforderung wurden fachliche Voraussetzungen an die teilnehmenden Ärzte in Form von definierten theoretischen Kenntnissen und praktischen Vorerfahrungen festgeschrieben.
Vereinbarung
Die Vereinbarung ist Bestandteil des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä; Anlage 30)