Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Bei der spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, arbeiten Ärzte und Pflegedienste in einem Palliative-Care-Team (PCT) zusammen. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen.
Einzelheiten zu Anspruchsvoraussetzungen, Inhalt und Umfang der Leistungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung geregelt.
Richtlinie des G-BA
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
Verordnungsvordruck SAPV
Die Leistung der SAPV ist von einem Vertragsarzt oder einem Krankenhausarzt zu verordnen.