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Kombinationsleistung

Eine Alternative dazu ist die sogenannte Kombinationsleistung. Hier handelt es sich um eine Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistung.

Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

Nimmt man die Pflegesachleistung nicht vollständig in Anspruch, erhält man zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Die Höhe berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen zustehendem Höchstbetrag und tatsächlich in Anspruch genommener Pflegesachleistung.

Pflegebedürftige können zusätzlich zur Pflegesachleistung, zum Pflegegeld oder zur Kombinationsleistung auch die teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

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