Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
Nimmt man die Pflegesachleistung nicht vollständig in Anspruch, erhält man zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Die Höhe berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen zustehendem Höchstbetrag und tatsächlich in Anspruch genommener Pflegesachleistung.
Pflegebedürftige können zusätzlich zur Pflegesachleistung, zum Pflegegeld oder zur Kombinationsleistung auch die teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Weiterführende Informationen
- Leistungen der Pflegeversicherung Pflegegeld
- Leistungen der Pflegeversicherung Pflegesachleistung