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Pflegedienste - Pflegesachleistung

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, können zugelassene Pflegedienste mit der Pflege beauftragen.

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine Erhöhung von fünf Prozent der Pflegesachleistungen. Diese Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst und umfassen Unterstützung bei der Körperpflege, Haushaltshilfe sowie individuelle Betreuung.

PflegebedürftigkeitLeistungen pro Monat ab 2024
Pflegegrad 1*
Pflegegrad 2761 Euro
Pflegegrad 31.432 Euro
Pflegegrad 41.778 Euro
Pflegegrad 52.200 Euro

* Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag

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