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Pflegegeld

Für die Sicherstellung der Pflege zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zahlt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld.

Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad

Seit dem 1. Januar 2024 erhöht sich das Pflegegeld um fünf Prozent. Das Pflegegeld dient für die Sicherstellung der Pflege zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zahlt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld.

Pflegebedürftigkeitmaximale Leistungen pro Monat ab 2024
Pflegegrad 1_
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro

Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:

  • bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
  • bei der Verhinderungspflege 42 Tage pro Kalenderjahr und
  • maximal 28 Tage bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung.

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