Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad
Das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen gemäß § 37 Absatz 1 Satz 3 SGB XI können pflegebedürftige Personen monatlich ab Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie ihre Pflege teilweise selbst organisieren. Das bedeutet meistens, dass Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
Pflegegrad | maximale Leistungen pro Monat 2025 |
---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:
- bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
- bei der Verhinderungspflege 42 Tage pro Kalenderjahr und
- maximal 28 Tage bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung.