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Pflegegeld

Für die Sicherstellung der Pflege zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zahlt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld.

Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad

    GeldleistungenLeistungen pro Monat
    Pflegegrad 1_
    Pflegegrad 2316 Euro
    Pflegegrad 3545 Euro
    Pflegegrad 4728 Euro
    Pflegegrad 5947 Euro

    Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:

    • bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
    • bei der Verhinderungspflege 42 Tage pro Kalenderjahr und
    • maximal 28 Tage bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung.

    Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad

    Seit dem 1. Januar 2024 erhöht sich das Pflegegeld um fünf Prozent. Das Pflegegeld dient für die Sicherstellung der Pflege zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zahlt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld.

      Pflegebedürftigkeitmaximale Leistungen pro Monat ab 2024
      Pflegegrad 1_
      Pflegegrad 2332 Euro
      Pflegegrad 3573 Euro
      Pflegegrad 4765 Euro
      Pflegegrad 5947 Euro

      Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:

      • bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
      • bei der Verhinderungspflege 42 Tage pro Kalenderjahr und
      • maximal 28 Tage bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung.

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