Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen
In vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen wie in Krankenhäusern gelten präzise Vorgaben zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den entsprechenden Richtlinien festgelegt, dass die Systeme Elemente zur Analyse, Bewertung, Bewältigung und Überwachung von Risiken enthalten müssen. Auch Schulungen der Beteiligten zählen zu den Mindeststandards. Die Meldesysteme sollen zudem für Mitarbeiter in Praxen und Kliniken niederschwellig zugänglich sein. Meldungen müssen freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen können. Der Auftrag für diesen Beschluss ging auf das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zurück.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Vereinbarung zum Qualitätsmanagement
- Bundesärztekammer (BÄK) Patientenrechtegesetz