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Ländliche Kliniken werden gefördert

Krankenversicherungen stellen Mittel für Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen bereit.

News Apotheken
Foto: Ländliche Klinik
iStcokoto/greclaurentiu

60 Millionen Euro für bedarfsnotwendige Häuser

Im kommenden Jahr erhalten erneut 121 Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung aus Mitteln der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen (GKV und PKV). Insgesamt stehen den Kliniken dafür 60,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderbeträge, die auch profitable Häuser bekommen, werden 2025 zum fünften Mal ausgezahlt. Eine entsprechende Liste vereinbaren GKV und PKV mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Kliniken können Gelder aus dem Programm erhalten, wenn sie die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen erfüllen. Die Höhe der Einzelförderung richtet sich nach der Anzahl der an den Standorten vorhandenen Fachabteilungen. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der für den Erhalt der Mittel - geforderten Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu. Aus den gesetzlichen Regelungen ergeben sich somit individuelle Fördersummen zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Die aktuelle Liste weist 82 Häuser aus, die je 400.000 Euro erhalten; 19 Kliniken bekommen je 600.000 und 20 Häuser je 800.000 Euro.

Kliniken müssen bestimmte Abteilungen vorhalten

  • jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten und zusätzlich die Stufe der Basisnotfallversorgung gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BA vorweisen können,
  • die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten, sowie
  • Krankenhausstandorte mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin, die mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BA erfüllen.
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