Zur Arzneimittelvereinbarung für Baden-Württemberg
Die Vereinbarung umfasst
- das Ausgabenvolumen für die insgesamt von Vertragsärzten nach § 31 SGB V veranlassten Leistungen,
- Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen, insbesondere Verordnungsanteile für Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen im jeweiligen Anwendungsgebiet (Zielvereinbarungen),
- Kriterien für Sofortmaßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Ausgabenvolumens innerhalb des laufenden Kalenderjahres.
Links der AOK Baden-Württemberg
Weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Richtwerte, Richtgrößen (bis 2016) und Zielvereinbarungen