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Richtwertvereinbarung Baden-Württemberg

Als Grundlage für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung in Baden-Württemberg vereinbaren die Verbände der (gesetzlichen) Krankenkassen und Ersatzkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine Prüfvereinbarung.

Arzneimittel Richtwertvereinbarung nach § 106b Abs. 1 SGB V

Zur aktuellen Richtwertvereinbarung

Richtgrößenprüfung bis 2016

Die Verbände der (gesetzlichen) Krankenkassen und Ersatzkassen haben gemäß § 84 Abs. 6 SGB V (Stand 2016) mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg bis einschließlich des Verordnungsjahres 2016 jährlich eine Richtgrößenvereinbarung abgeschlossen.

Das Überschreiten des Richtgrößenvolumens löste unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der Praxisbesonderheiten von Amts wegen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V aus. Da die Richtgrößenprüfung mit einem Verzug von zwei Jahren durchgeführt wird, wird die letzte Richtgrößenprüfung für das Verordnungsjahr 2016 erst im Jahr 2018 durchgeführt.

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