Monatspauschale PEG-Set
Die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Produkten zur enteralen Ernährung und Verbandmitteln, die im Zusammenhang mit einer Ernährungssonde benötigt werden (z. B. PEG-Sets), erfolgt ab dem 1. November 2017 auf einer neuen vertraglichen Basis nach § 127 Abs. 2 SGB V.
Für die Abrechnung mit den Leistungserbringern (z. B. Apotheken oder Sanitätshäuser) wurde dazu eine wirtschaftliche, produktunabhängige Monatspauschale vereinbart.
Für die ärztliche Verordnung bedeutet dies, dass, abweichend vom bisherigen Vorgehen der Verordnung konkreter Produkte, zukünftig auf dem Rezept die im Zusammenhang mit einer Ernährungssonde benötigten Verbandmittel unter der Angabe "Monatsbedarf Verbandmittel PEG - Monatsbezeichnung" zu verordnen sind. Die Auswahl der konkreten Produkte erfolgt dann durch den Leistungserbringer.