Fachportal für Leistungserbringer

Budgetermittlung als Grundlage der Verhandlungen

Im Vorfeld der Verhandlungen legt das Krankenhaus den Krankenkassen Informationen zur Leistungsstruktur und zur voraussichtlichen Leistungsentwicklung vor. Wichtigster Bestandteil ist die Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB) mithilfe der so genannten E1plus-Formulare.

Zurück zu "Krankenhaus"

Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB)

Bestandteil und Grundlage der Verhandlungen mit Krankenhäusern, die nach DRGs abrechnen, ist die jährliche Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB). Unter den aktuellen Formular- und Katalogänderungen wurde insbesondere die Ergänzung der DRG mit abgesenkten Bewertungsrelationen berücksichtigt. DRG mit abgesenkten Bewertungsrelationen (Anlage 1d und Anlage 1e, I68D und I68E) können in den E1-Tabellenblättern abgebildet werden. Sie sind über eine Buchstabenendung gekennzeichnet, die ausschließlich für die Darstellung im E1plus und für die Noscom-Erfassung vorgesehen ist, nicht aber für die Abrechnung. Für DRG mit nicht abgesenkten Bewertungsrelationen bleibt es bei der bisherigen Zahlenendung. Weitere Erläuterungen geben das Deckblatt und die Legende.
 

Die AEB finden sich in den Anlagen zum Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) mit folgenden Formularen:

  • E1: Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus,
  • E2: Aufstellung der Zusatzentgelte für das Krankenhaus,
  • E3: Aufstellung der nach § 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte,
  • E3.1: Aufstellung der fallbezogenen Entgelte,
  • E3.2: Aufstellung der Zusatzentgelte,
  • E3.3: Aufstellung der tagesbezogenen Entgelte,
  • B1: Erlösbudget und Basisfallwert nach § 4 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2005.

Erfassung von Klinikleistungen

Das Formular E1plus dient der Erfassung von Krankenhausleistungen für die Budgetverhandlungen. Es wird jährlich an den neuen Fallpauschalenkatalog angepasst und den Krankenhäusern und Krankenkassen zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen zur Verfügung gestellt.

Da das ursprüngliche gesetzliche Formular E1 für die Berechnung eines krankenhausindividuellen Preises nicht geeignet war, hat der AOK-Bundesverband ein erweitertes E1plus-Formular entwickelt, mit dem ein Basisfallwert transparent errechnet werden kann.

Das E1plus-Formular ist aus Speicherplatzgründen in drei Excel-Dateien aufgeteilt. In jeder Excel-Datei befindet sich der Fallpauschalenkatalog eines Jahres mit den entsprechenden Anlagen. 

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten