Änderungs- und Korrekturmöglichkeiten einheitlich regeln
Ganz neu ist die Anlage 3. Diese Übersicht ist Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie und soll die Änderungs- und Korrekturmöglichkeiten einheitlich regeln. Sie soll beispielsweise Klarheit schaffen, in welchen Fällen eine Änderung auf der Verordnung durch den Therapeuten oder wann eine erneute Arztunterschrift mit Datumsangabe erforderlich ist.