Entlastung für Ärzte
Durch den Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes entfällt das entsprechende Genehmigungsverfahren der Krankenkassen und die behandelnden Ärzte müssen keine Begründung mehr auf der Verordnung angeben (§ 7 Abs. 4).
Zukünftig muss der verordnende Arzt lediglich in der Patientenakte die Gründe für den höheren Heilmittelbedarf dokumentiert.
Durch den Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes entfällt das entsprechende Genehmigungsverfahren der Krankenkassen und die behandelnden Ärzte müssen keine Begründung mehr auf der Verordnung angeben (§ 7 Abs. 4).
Liste aller AOKs
AOK Nordost
AOK PLUS
AOK NordWest
AOK Rheinland/Hamburg
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Wählen Sie Ihre AOK
Die gewünschte Information bietet die AOK PLUS für 2 Regionen an.
Wählen Sie Ihre AOK
Die gewünschte Information bietet die AOK NORDOST für 3 Regionen an.
Wählen Sie Ihre AOK
Die gewünschte Information bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für 2 Regionen an.
Wählen Sie Ihre AOK
Die gewünschte Information bietet die AOK Rheinland/Hamburg für 2 Regionen an.
Wählen Sie Ihre AOK
Die gewünschte Information bietet die AOK AOK NordWest für 2 Regionen an.