Entlastung für Ärzte
Durch den Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes entfällt das entsprechende Genehmigungsverfahren der Krankenkassen und die behandelnden Ärzte müssen keine Begründung mehr auf der Verordnung angeben (§ 7 Abs. 4).
Zukünftig muss der verordnende Arzt lediglich in der Patientenakte die Gründe für den höheren Heilmittelbedarf dokumentiert.
Durch den Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes entfällt das entsprechende Genehmigungsverfahren der Krankenkassen und die behandelnden Ärzte müssen keine Begründung mehr auf der Verordnung angeben (§ 7 Abs. 4).