Packungsgrößenkennzahlen N1, N2 und N3
Fertigarzneimittel erhalten nach der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) eine Packungsgrößenkennzahl entsprechend der Therapiedauer:
- N1: Anwendungseinheiten (+/- 20 Prozent) für eine Behandlungsdauer von zehn Tagen. Für die Akuttherapie oder zur Therapieeinstellung.
- N2: Anwendungseinheiten (+/- 10 Prozent) für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen. Für Dauertherapien, die einer besonderen ärztlichen Begleitung bedürfen.
- N3: Anwendungseinheiten (+/- 5 Prozent) für eine Behandlungsdauer von 100 Tagen.
Normgrößenverordnungen können daher NUR über Fertigarzneimittel ausgestellt und beliefert werden, die eine Packungsgrößenkennzahl besitzen!
Die Packungsgrößenverordnung gilt nur für Fertigarzneimittel!
Als Stückzahl- bzw. Mengenverordnung auszustellen, sind daher alle anderen Verordnungen, z. B. über:
- Medizinprodukte
- Verbandstoffe
- Teststreifen
- Diätetik
- Arzneimittel ohne N-Bezeichnung
- Rezepturen