Fachportal für Leistungserbringer

Gewichtung und Bestimmung des Pflegegrades

Die sechs Module fließen mit einer festgelegten Prozentgewichtung in die Berechnung des Gesamtpunktwertes ein. Dabei wird der Summe der Ergebnisse aus jedem Modul ein bestimmter gewichteter Punktwert zugeordnet. Die gewichteten Punkte werden zu einem Gesamtergebnis addiert, aus dem sich der Pflegegrad ergibt.

Berechnung des Gesamtpunktwertes

Die in der Begutachtung ermittelten Ergebnisse werden nach festgelegten Berechnungsregeln zusammengeführt (§ 15 SGB XI). Dabei wird für jedes Modul sowohl ein Summenwert als auch ein gewichteter Punktwert ermittelt. Mit der Gewichtung ist gesichert, dass Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten in die Berechnung eingeht. Mobilität fließt mit 10 Prozent ein, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent.

Eine Ausnahme gilt für die Module kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2) sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3). Hier werden nicht beide berücksichtigt und gewichtet, sondern nur das Modul mit der höchsten Punktzahl wird mit 15 Prozent gewichtet.

Die Gewichtung der sechs Module im Überblick

Gewichtet wird die Summe der Ergebnisse aus jedem Modul. Dafür sieht das neue Begutachtungsinstrument Tabellen vor, aus denen sich für jedes Modul ablesen lässt, welche gewichteten Punktwerte welchen Summen zugeordnet sind.

Modul Gewichtung
Modul 1: Mobilität10 Prozent
Module 2 und 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit 15 Prozent (In die Berechnung des Pflegegrades fließt nur eines der beiden Module ein, und zwar das mit der höchsten Punktzahl.)15 Prozent
Modul 4: Selbstversorgung40 Prozent
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen20 Prozent
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 Prozent

Modul 1: Mobilität

SummeBeeinträchtigung von Selbständigkeit/FähigkeitenGewichtete Punkte
0 bis 1keine0 Punkte
2 bis 3geringe2,5 Punkte
4 bis 5erhebliche5 Punkte
6 bis 9schwere7,5 Punkte
10 bis 15schwerste10 Punkte

 Mehr Informationen zum Modul 1: Mobilität

Modul 2 oder 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Berücksichtigt und gewichtet wird nur das Modul mit der höchsten Punktzahl.

Modul 2

SummeBeeinträchtigung von Selbständigkeit/FähigkeitenGewichtete Punkte
0 bis 1keine0 Punkte
2 bis 5geringe3,75 Punkte
6 bis 10erhebliche7,5 Punkte
11 bis 16schwere11,25 Punkte
17 bis 33schwerste15 Punkte

Mehr Informationen zum Modul 2 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3

SummeBeeinträchtigung von Selbständigkeit/FähigkeitenGewichtete Punkte
0keine0 Punkte
1 bis 2geringe3,75 Punkte
3 bis 4erhebliche7,5 Punkte
5 bis 6schwere11,25 Punkte
7 bis 65schwerste15 Punkte

Mehr Informationen Modul 3 - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

SummeBeeinträchtigung von Selbständigkeit/FähigkeitenGewichtete Punkte
0 bis 2keine0 Punkte
3 bis 7geringe10 Punkte
8 bis 18erhebliche20 Punkte
19 bis 36schwere30 Punkte
37 bis 54schwerste40 Punkte

Mehr Informationen zum Modul 4 - Selbstversorgung

Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

SummeBeeinträchtigung von Selbständigkeit/FähigkeitenGewichtete Punkte
0keine0 Punkte
1geringe5 Punkte
2 bis 3erhebliche10 Punkte
4 bis 5schwere15 Punkte
6 bis 15schwerste20 Punkte

Mehr Informationen zum Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

SummeBeeinträchtigung von Selbständigkeit/FähigkeitenGewichtete Punkte
0keine0 Punkte
1 bis 3geringe3,75 Punkte
4 bis 6erhebliche7,5 Punkte
7 bis 11schwere11,25 Punkte
12 bis 18schwerste15 Punkte

Mehr Informationen zum Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Besonderheiten bei Kindern

Pflegebedürftige Kinder werden mit einem gesunden gleichaltrigen Kind verglichen. Maßgeblich für die Einstufung in einen Pflegegrad ist nicht der natürliche, altersbedingte Pflegebedarf, sondern die darüber hinausgehende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Grundsätzlich gelten bei Kindern für die Begutachtung dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Bis zu 18 Monate alte Kinder

Die Einstufung erfolgt jeweils einen Pflegegrad höher: Ergibt die Begutachtung zum Beispiel eine Einstufung in den Pflegegrad 1, erhält das pflegebedürftige Kind bis zur Vollendung seines 18. Lebensmonats Leistungen des Pflegegrads 2 – und so weiter.

18 Monate bis 11 Jahre alte Kinder

Für die Einstufung in einen Pflegegrad wird eine besondere Systematik angewendet.

Mehr zum Thema

Weiterführende Informationen

Bestimmung des Pflegegrades

Aus der Summe aller gewichteten Punkte aus allen Modulen ergibt sich der Gesamtpunktwert. Er kann zwischen 0 und 100 Punkten liegen. Diese Skala ist in mehrere Intervalle unterteilt, die jeweils einem bestimmten Ausmaß an Pflegebedürftigkeit beziehungsweise einem Pflegegrad entsprechen. Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn das Gesamtergebnis mindestens 12,5 Punkte beträgt. Die Tabelle zeigt, wie der Pflegegrad zustande kommt.

GesamtpunktwertBeeinträchtigung von Selbständigkeit/FähigkeitenPflegegrad
12,5 bis unter 27keine1
27 bis unter 47,5geringe2
47,5 bis unter 70erhebliche3
70 bis unter 90schwere4
90 bis 100schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung5

Familiencoach Pflege

Der kostenlose Online-Kurs hilft pflegenden Angehörige dabei, sich vor Überlastung zu schützen. Der Familiencoach Pflege enthält Tipps, interaktiven Übungen, Videos und Audios zum Umgang mit den seelischen Herausforderungen der Pflege.

Zum Familiencoach Pflege
Familiencoach Pflege
AOK

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten