Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wie selbstständig kann der Mensch seinen Alltag gestalten und Kontakte pflegen?
Zu beurteilen sind Aspekte wie Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Aktivitäten planen, Kontakte pflegen.
Gewichtung bei der Gesamtbewertung: 15 Prozent
Im Modul 6 geht es darum, wie gut der Pflegebedürftige im Alltagsleben noch allein zurechtkommt. Hier gilt es zu ermitteln, ob er in der Lage ist, seine Zeit selbstständig einzuteilen, Aktivitäten zu planen oder soziale Kontakte zu pflegen. Das Modul beinhaltet sechs Kriterien.
Übersicht der Kriterien
Modul 6 | Kriterien |
6.1 | Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen |
6.2 | Ruhen und Schlafen |
6.3 | Sichbeschäftigen |
6.4 | Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen |
6.5 | Interaktion mit Personen im direkten Kontakt |
6.6 | Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes |
Skala
Wie im Modul 1 geht es hier um die Bewertung, ob die jeweilige Aktivität selbstständig ausgeführt werden kann. Das neue Begutachtungsinstrument gibt hier eine vierstufige Skala vor. Unterschieden wird zwischen selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig.
Selbstständig bedeutet dabei, dass keinerlei Hilfe durch andere erforderlich ist. Unselbstständig heißt, dass der Pflegebedürftige vollkommen auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Je nachdem, wie der Gutachter die Selbstständigkeit bewertet, vergibt er für jedes Kriterium jeweils 0 bis 3 Punkte.
Punkte | Grad der Selbstständigkeit |
0 Punkte | selbstständig |
1 Punkte | überwiegend selbstständig |
2 Punkte | überwiegend unselbstständig |
3 Punkte | unselbstständig |