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Modul 1 - Mobilität

Das Modul 1: Mobilität gibt Aufschluss darüber, wie selbstständig jemand bei der Fortbewegung über kurze Strecken und beim Wechsel seiner Körperlage ist. Das Modul beinhaltet fünf Kriterien

Mobilität

Wie selbstständig kann der Mensch eine Haltung einnehmen, sie wechseln oder sich fortbewegen?

Zu beurteilen sind hier Aspekte wie Körperkraft, Balance und Koordination der Bewegung.

Gewichtung bei der Gesamtbewertung: 10 Prozent

Das Modul 1 - Mobilität gibt Aufschluss darüber, wie selbstständig jemand bei der Fortbewegung über kurze Strecken und beim Wechsel seiner Körperlage ist. Das Modul beinhaltet fünf Kriterien

Vierstufigen Skala

Für jedes Kriterium dokumentiert der Gutachter in diesem Modul anhand einer vierstufigen Skala, wie selbstständig jemand ist. Das neue Begutachtungsinstrument unterscheidet hier zwischen selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig. Selbstständig bedeutet dabei, dass keinerlei Hilfe durch andere erforderlich ist. Unselbstständig heißt, dass der Pflegebedürftige vollkommen auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Je nachdem, wie der Gutachter die Selbstständigkeit bewertet, vergibt er für jedes Kriterium jeweils 0 bis 3 Punkte.

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