Fachportal für Leistungserbringer

Modul 4 - Selbstversorgung

Selbstversorgung ist der Schwerpunkt des Moduls 4. Hier geht es um die Selbstständigkeit bei der Körperpflege, beim Anziehen, Essen, Trinken sowie bei Ausscheidung. Hier wird bewertet, ob der Pflegebedürftige die jeweilige Aktivität praktisch ausführen kann. Das Modul beinhaltet insgesamt 13 Kriterien.

Selbstversorgung

Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag noch versorgen?

Zu beurteilen sind Aspekte wie Körperpflege, Essen und Trinken sowie Ausscheidung.

Gewichtung bei der Gesamtbewertung: 40 Prozent

Selbstversorgung ist der Schwerpunkt des Moduls 4. Hier geht es um die Selbstständigkeit bei der Körperpflege, beim Anziehen, Essen, Trinken sowie bei Toilettengängen. Hier wird bewertet, ob der Pflegebedürftige die jeweilige Aktivität praktisch ausführen kann. Es ist unerheblich, ob die Selbstständigkeit aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen beeinträchtigt ist.

Grad der Selbstständigkeit

Wie beim „Modul 1 Mobilität“ geht es auch hier darum, den Grad der Selbstständigkeit bei bestimmten Aktivitäten zu bewerten. Es wird zwischen selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig unterschieden. Selbstständig bedeutet dabei, dass keinerlei Hilfe durch andere erforderlich ist. Unselbstständig heißt, dass der Pflegebedürftige vollkommen auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Je nachdem, wie der Gutachter die Selbstständigkeit bewertet, vergibt er bei den meisten Kriterien jeweils 0 bis 3 Punkte.

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten