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Modul 5 - Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Das Modul 5 erfasst, wie der Pflegebedürftige mit krankheits- beziehungsweise therapiebedingten Anforderungen und Belastungen umgehen kann, ob er Medikamente selbstständig einnehmen oder mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Prothese umgehen kann.

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Wie aufwendig und belastend ist der Umgang mit Krankheit und Therapie?

Zu beurteilen ist, wie oft ärztlich angeordnete Maßnahmen über längere Zeit nötig sind, wie zeitintensiv sie sind und ob der Mensch sie selbstständig ausführen kann.

Gewichtung bei der Gesamtbewertung: 20 Prozent

Das Modul 5 erfasst, wie der Pflegebedürftige mit krankheits- beziehungsweise therapiebedingten Anforderungen und Belastungen umgehen kann, ob er Medikamente selbstständig einnehmen oder mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Prothese umgehen kann. Damit der Gutachter die Belastung einschätzen kann, erfragt er beispielsweise, welche Medikamente, Behandlungen und Untersuchungen der Pflegebedürftige wie oft braucht. Aufgenommen werden alle ärztlich angeordneten Maßnahmen. In die Bewertung gehen aber nur solche ein, die für voraussichtlich mindestens sechs Monate erforderlich sind.

Skala

Bei den 16 Kriterien dieses Moduls geht es um die Frage, wie häufig eine Maßnahme täglich, wöchentlich oder monatlich nötig ist. Weil die Belastung und der Aufwand durch Krankheit und Therapie sehr unterschiedlich sein können, werden in diesem Modul die Kriterien unterschiedlich stark durch die Punkte gewichtet. Je nach Komplexität der Maßnahmen gelten bei der Punktvergabe folgende Regeln.

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