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Verordnung wirtschaftlicher Mengen an Blutgerinnungsteststreifen

Prüfbeginn

Das Thema wird für Verordnungszeiträume ab Q1/2025 geprüft.

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig, ob die für einzelne Versicherte verordneten Mengen an Blutgerinnungsteststreifen plausibel sind. Werden für einzelne Versicherte Mengen an Blutgerinnungsteststreifen verordnet die unwirtschaftlich erscheinen, wird das Stellen von Prüfanträgen in Betracht gezogen.

Detailbeschreibung

Die Überprüfung des Blutgerinnungswertes im Rahmen einer Selbstkontrolle erfolgt im Regelfall einmal wöchentlich.

Dies entspricht 13 Messungen im Quartal oder 52 Messungen im Jahr.

Werden für Versicherte Mengen von Blutgerinnungs-Teststreifen verordnet, welche diese Mengen, zuzüglich eines Sicherheitspuffers zur Berücksichtigung kurzzeitig erhöhter Mengen aufgrund von Ersteinstellungen oder Therapiepausen, deutlich überschritten, kann eine Einzelfallprüfung in Betracht gezogen werden.

Haftungsausschluss

Unser Vorgehen ist geprägt vom Wirtschaftlichkeitsprinzip des SGB V, d.h. durch ein verantwortungsvolles Umgehen mit Versichertengeldern einerseits, und einem fairen, transparenten Verfahren andererseits, das insbesondere unnötige Prüfverfahren vermeiden soll. Unsere gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Baden-Württemberg) in der Fassung vom 01.01.2023, bleibt unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.

(Stand: 10.07.2024)

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