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Empfängnisverhütende Mittel ab dem vollendeten 22. Lebensjahr

Prüfbeginn

Das Thema wird für Verordnungszeiträume ab Q2/2020 geprüft.

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig Verordnungen von empfängnisverhütenden Mitteln für Versicherte, die das 22. Lebensjahr vollendet haben (ab dem 22. Geburtstag), daraufhin, ob diese zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden konnten.

Detailbeschreibung

Weiterführende Informationen

Haftungsausschluss

Unser Vorgehen ist geprägt vom Wirtschaftlichkeitsprinzip des SGB V, d.h. durch ein verantwortungsvolles Umgehen mit Versichertengeldern einerseits, und einem fairen, transparenten Verfahren andererseits, das insbesondere unnötige Prüfverfahren vermeiden soll. Unsere gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Baden-Württemberg) in der Fassung vom 01.01.2017, geändert mit Wirkung zum 01.01.2019, bleibt unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.

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