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Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung von Asthma und COPD

Prüfbeginn

Das Thema wird für Verordnungszeiträume ab Q3/2021 geprüft.

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig, ob Verordnungen von Arzneimitteln zur Langzeitbehandlung von Asthma bronchiale (Asthma) und chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) in den laut Fachinformationen zulässigen Höchstmengen verordnet und innerhalb ihres zugelassenen Anwendungsgebietes eingesetzt werden. Wird festgestellt, dass Verordnungen von Arzneimitteln zur Behandlung von Asthma/COPD die zulässigen Höchstmengen signifikant überschreiten, bzw. außerhalb ihres zugelassenen Anwendungsgebietes verordnet werden, kann eine Einzelfallprüfung in Betracht gezogen werden.

Zusätzlich prüft die AOK Baden-Württemberg regelmäßig, ob bei Verordnungen über monoklonale Antikörper zur Behandlung des Asthma die Möglichkeit wirtschaftlicherer Therapieansätze bereits ausgeschöpft wurde. Wird festgestellt, dass entsprechende Vortherapien nicht erfolgt sind, kann es auch hier zum Stellen von Prüfanträgen kommen.

Detailbeschreibung

Weiterführende Informationen

Haftungsausschluss

Unser Vorgehen ist geprägt vom Wirtschaftlichkeitsprinzip des SGB V, d.h. durch ein verantwortungsvolles Umgehen mit Versichertengeldern einerseits, und einem fairen, transparenten Verfahren andererseits, das insbesondere unnötige Prüfverfahren vermeiden soll. Unsere gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Baden-Württemberg) in der Fassung vom 01.01.2023 bleibt unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.

(Stand: 03.09.2024)

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