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Verordnung plausibler Mengen opioidhaltiger Analgetika

Prüfbeginn

Das Prüfthema war bereits vor Einführung der Vorabinformation zu Prüfthemen ein regelmäßig geprüftes Thema und wird intensiviert fortgeführt.

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig, ob die für einzelne Versicherte verordneten Mengen opioidhaltiger Analgetika plausibel und somit wirtschaftlich erscheinen. 

Detailbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig Verordnungen opioidhaltiger Arzneimittel für die Therapie von nicht-tumorbedingten Schmerzen einzelner Versicherter hinsichtlich ihrer Verordnungsmengen.

Die Prüfung auf Einhaltung der maximal zulässigen Mengen wird pro Praxis und Versicherter/Versicherten durchgeführt. Die AOK Baden-Württemberg hält dabei die in aktuellen Leitlinien empfohlenen Höchstmengen bzw. die in der jeweiligen aktuellen Fachinformation des verwendeten Arzneimittels angegebenen Höchstmengen für wirtschaftlich. 

Wird festgestellt, dass die verordnete Opioidmenge unplausibel erscheint, wird das Stellen von Einzelfallprüfanträgen in Betracht gezogen.

(Stand: 11.12.2024)

Haftungsausschluss

Unser Vorgehen ist geprägt vom Wirtschaftlichkeitsprinzip des SGB V, d.h. durch ein verantwortungsvolles Umgehen mit Versichertengeldern einerseits, und einem fairen, transparenten Verfahren andererseits, das insbesondere unnötige Prüfverfahren vermeiden soll. Unsere gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Baden-Württemberg) in der Fassung vom 01.01.2023 bleibt unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.

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