Prüfbeginn
Das Thema wird für Verordnungszeiträume ab Q3 2023 geprüft.
Kurzbeschreibung
Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig die Verordnungen von PEG-SETs daraufhin, ob alternativ die Verordnung der einzelnen Verbandstoffe (Mullkompressen, Schlitzkompressen, Fixierpflaster) wirtschaftlicher ist als die Verordnung von PEG-SETs.
Detailbeschreibung
Für die sterile Versorgung und Reinigung der Sondenaustrittsstellen stehen verschiedene PEG-SETs zu Verfügung, die in einem Set die benötigten Verbandstoffe (Mullkompressen, Schlitzkompressen und Fixierpflaster) für einen Verbandwechsel beinhalten.
Je nach PEG-SET kann die Verordnung der einzelnen beinhalteten Verbandstoffe deutlich wirtschaftlicher sein.
Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig, ob die Verordnungen von PEG-SETs im Vergleich zu Verordnungen der einzelnen Verbandstoffe (Mullkompressen, Schlitzkompressen und Fixierpflaster) kostenintensiver ist.
Hiervon unberührt bleiben Verordnungen von PEG-SETs, welche im Rahmen der enteralen Ernährung verordnet und über die Versorgungspauschale abgerechnet wurden.
Weiterführende Informationen
- Verordnungsforum 37 Wirtschaftliche Verordnung der Verbandmaterialien zur Versorgung von PEG-Sonden-/Katheteraustrittsstellen | Verordnungsforum 66, Juli 2023
- AOK Gesundheitspartner-Portal Wirtschaftliche Verordnung von PEG-Sets
Haftungsausschluss
Unser Vorgehen ist geprägt vom Wirtschaftlichkeitsprinzip des SGB V, d.h. durch ein verantwortungsvolles Umgehen mit Versichertengeldern einerseits, und einem fairen, transparenten Verfahren andererseits, das insbesondere unnötige Prüfverfahren vermeiden soll. Unsere gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Baden-Württemberg) in der Fassung vom 01.01.2023 bleibt unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.
(Stand: 26.07.2023)