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Wirtschaftliche Verordnung von Verbandmitteln zur Pflege von Sondenaustrittsstellen (PEG-SETs)

Prüfbeginn

Das Thema wird für Verordnungszeiträume ab Q3 2023 geprüft.

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig die Verordnungen von PEG-SETs daraufhin, ob alternativ die Verordnung der einzelnen Verbandstoffe (Mullkompressen, Schlitzkompressen, Fixierpflaster) wirtschaftlicher ist als die Verordnung von PEG-SETs.

Detailbeschreibung

Weiterführende Informationen

Haftungsausschluss

Unser Vorgehen ist geprägt vom Wirtschaftlichkeitsprinzip des SGB V, d.h. durch ein verantwortungsvolles Umgehen mit Versichertengeldern einerseits, und einem fairen, transparenten Verfahren andererseits, das insbesondere unnötige Prüfverfahren vermeiden soll. Unsere gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Baden-Württemberg) in der Fassung vom 01.01.2023 bleibt unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.

(Stand: 26.07.2023)

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