Weitere Informationen
Die Krankenkassen haben die Pflicht, die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen (§106 SGB V und § 12 SGB V). Teil dieser Prüfung sind sogenannte Einzelfallprüfungen zu ärztlich verordneten Leistungen auf Antrag der Krankenkassen. Details zu Inhalten und Vorgehen sind in der Prüfvereinbarung zwischen KV und Krankenkassen vereinbart. Weitere Informationen zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung können Sie auf der Homepage der Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg www.gpe-bw.de erhalten.
Die AOK Baden-Württemberg veröffentlicht als Hilfestellung für eine wirtschaftliche Verordnungsweise bei Arzneimitteln solche Prüfthemen, bei denen eine Antragstellung zur Einzelfallprüfung regelmäßig geprüft wird. Eine detaillierte Beschreibung zu den Hintergründen und der Vorgehensweise der AOK Baden-Württemberg bei Einzelfall-Prüfanträgen finden sie hier.
(Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben auf dieser Seite um unverbindliche Informationen zum Zweck der Hilfestellung handelt.)
Bezeichung | geprüft ab Verordnungszeitraum |
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Generelle Verordnungsausschlüsse der Arzneimittelrichtlinie Details | Laufend |
Wirtschaftliche Verordnungsweise von Biologika bei Verfügbarkeit von Biosimilar-Alternativen Details | Q1 2020 |
12.07.2024: Hinweis auf Erweiterung: Wirtschaftliche Verordnungsweise von Biologika bei Verfügbarkeit von Biosimilar-Alternativen Details | Q1 2025 |
Empfängnisverhütende Mittel ab dem vollendeten 22. Lebensjahr Details | Q2 2020 |
Verordnung wirtschaftlicher Mengen an Blutzuckerteststreifen Details | Q4 2020 |
Off-Label Verordnungen von Insulin/Insulinanaloga-Arzneimitteln Details | Q4 2020 |
Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung von Asthma und COPD Details | Q3 2021 |
Wirtschaftliche Verordnungsweise von Thalidomid, Lenalidomid, Pomalidomid | Q1 2023 |
Wirtschaftliche Verordnung von Verbandmitteln zur Pflege von Sondenaustrittsstellen (PEG-SETs) Details | Q3 2023 |
Off-Label Verordnungen von GLP-1-Rezeptor-Agonisten (u. a. Ozempic®, Trulicity®) | Q3 2023 |
Verordnung wirtschaftlicher Mengen an Blutgerinnungsstreifen Details | Q1 2025 |
Verordnung unwirtschaftlicher Kombinationsarzneimittel Details | Q1 2025 |