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Migräneprophylaxe

Informationen zu Antikörpern

Antikörper zur Migräneprophylaxe

Neben der nichtmedikamentösen Prophylaxe und der medikamentösen Akuttherapie kommt für Patientinnen und Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat der Einsatz von prophylaktisch wirksamen Medikamenten in Frage.

Eingesetzt werden sollen primär Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin und Clostridium botulinum Toxin Typ A (nur chronische Migräne). Sollten diese Wirkstoffe unwirksam, unverträglich oder kontraindiziert sein, können die Antikörper Erenumab (Aimovig®), Galcanezumab (Emgality®), Fremanezumab (Ajovy®) oder Eptinezumab (Vyepti®) eingesetzt werden.

Erenumab (Aimovig®) kann aufgrund des nachgewiesenen Zusatznutzens, sowie der vereinbarten Praxisbesonderheit, bereits eingesetzt werden, wenn die Therapie mit mindestens einem der oben genannten Wirkstoffe erfolglos war oder dieser nicht vertragen wurde oder wenn keiner der genannten Wirkstoffe geeignet ist. Die Nichteignung ist zu dokumentieren.

Für Fremanezumab (Ajovy®) und Galcanezumab (Emgality®) gilt die Praxisbesonderheit ebenfalls in der Patientengruppe mit Zusatznutzen, d. h. wenn die Therapie mit keinem der oben genannten Wirkstoffe erfolgreich war bzw. sie nicht geeignet sind.

Beachten Sie bei der Auswahl bitte unsere Rabattverträge, um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Verordnung sicherzustellen.

Kostenaufstellung CGRP-Antikörper

(Tatsächliche Kosten sind durch Rabattverträge deutlich günstiger. Preise auf Basis des Listen-Verkaufspreises abzüglich aller gesetzlichen Rabatte.)

Gemäß Zulassung ist der Behandlungserfolg nach drei Monaten zu überprüfen (für Eptinezumab nach sechs Monaten)!

Leitlinienempfehlung zur Behandlungsdauer

„Die Indikation für jede Prophylaxe muss im Verlauf, spätestens nach einer Therapiedauer von 24 Monaten, überprüft werden. Bei den prophylaktischen medikamentösen Therapien kann ein Auslassversuch unternommen werden, dessen Zeitpunkt von der Häufigkeit der Kopfschmerzen, der Beeinträchtigung und von Komorbiditäten abhängig gemacht werden sollte.“1

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