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Lipidsenker

Informationen zur wirtschaftlichen Verordnung

Empfehlungen zur Therapie von Fettstoffwechselstörungen

Zur Behandlung der Fettstoffwechselstörungen stehen verschiedene Arzneimittelklassen zur Verfügung. Der Medikationskatalog Fettstoffwechselstörungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung analysiert die zur Verfügung stehenden Informationen und gibt eine klare Therapieempfehlung:

  • Aufgrund der besten Datenlage sind Simvastatin, Atorvastatin und Pravastatin als Standardwirkstoffe einzustufen.
  • Daneben werden Rosuvastatin und Ezetimib als Reservewirkstoffe eingeordnet. Alle weiteren Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen sind nachrangig zu verordnende Therapieoptionen.

Statine sind gemäß der Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nr. 35 nur

  • bei bestehender vaskulärer Erkrankung (Koronare Herzkrankheiten (KHK), cerebrovaskuläre Manifestation, Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) sowie
  • bei hohem kardiovaskulärem Risiko (über 20 % Ereignisrate auf der Basis der zur Verfügung stehenden Risikokalkulatoren wie ARRIBA oder PROCAM)

zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.

Neben der Gabe von Arzneimitteln sollten nichtmedikamentöse Therapieoptionen wie Bewegung, Ernährung oder ein Stopp des Rauchens in Erwägung gezogen werden.

Sofern die Behandlung mit Statinen, Ezetimib, Fibraten und ggf. Colestyramin (auch in Kombination) nicht zur gewünschten Reduktion der LDL-Werte führt, stehen weitere neuartige Wirkstoffe zur Verfügung.

Bempedoinsäure (Nustendi® und Nilemdo®)

Seit November 2020 steht mit Bempedoinsäure ein weiterer Lipidsenker zur Verfügung. Für die Dauermedikation ist der Einsatz in Kombination mit Ezetimib (Nustendi®) vorgesehen.

Das Arzneimittel wird gemäß Zulassung in Kombination mit einem Statin oder als Monotherapie bei Statin-Intoleranz/-Kontraindikation eingesetzt, sofern die Kombination aus Statin und Ezetimib bzw. Ezetimib allein nicht ausreicht.

Bitte beachten Sie den genauen Wortlaut der zugelassenen Anwendungsgebiete in der Fachinformation.

PCSK9-Hemmer Evolocumab (Repatha®), Alirocumab (Praluent®) und Inclisiran (Leqvio®)

Evolocumab, Alirocumab und Inclisiran sind nicht verordnungsfähig, solange Mehrkosten im Vergleich zu einer Therapie mit anderen Lipidsenkern entstehen. Sie dürfen daher nur Patientinnen und Patienten verordnet werden, bei denen die alternative Behandlung eine LDL-Apherese (=Fettblutwäsche) wäre. Bei Repatha® dürfen sie außerdem Patientinnen und Patienten mit familiärer, homozygoter Hypercholesterinämie verordnet werden, bei denen alle anderen medikamentösen und diätetischen Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind.

Die Einleitung und Überwachung der Therapie darf nur von bestimmten Fachärztinnen und -ärzten durchgeführt werden, die Weiterverordnung kann zusätzlich durch Fachärztinnen und -ärzte der Allgemeinmedizin erfolgen.

Hinweis: Für die PCSK9-Hemmer kann der G-BA in keinem Anwendungsgebiet einen Zusatznutzen feststellen. 

Evinacumab (Evkeeza®)

Zum 15. September 2024 wird Evkeeza® in Deutschland nicht mehr angeboten (opt-out).

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