Impfungen gegen HPV
Der AOK Niedersachsen ist die Prävention in der Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten wichtig. Deshalb begrüßen wir es, wenn Sie in Ihrer Praxis gegen HPV impfen.
Bei der Auswertung der Abrechnungsdaten aller impfenden Praxen ist uns aufgefallen, dass ein signifikanter Anteil der begonnenen HPV-Impfserien nicht abgeschlossen wird und somit in mehreren Fällen kein vollständiger Impfschutz aufgebaut wurde.
Unsere Bitte: Überprüfen Sie zukünftig begonnene Impfserien regelmäßig auf ihren Abschluss und sprechen Sie Patientinnen und Patienten ohne vollständigen HPV-Impfschutz auf die abschließende Impfung an.
Vollständige Impfserien mit dem Zwei-Dosen-Impfschema
Starten Sie die Impfserie1 bei Ihren Patientinnen und Patienten nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) spätestens mit 14 Jahren und halten Sie den Mindestabstand von fünf Monaten zur zweiten Dosis ein. So vermeiden Sie die Notwendigkeit einer dritten Dosis und die damit verbundenen Kosten.
Satzungsleistung: HPV-Impfungen für über 18-Jährige ohne Altersbegrenzung
Die Abrechnung der Satzungsleistung „HPV-Impfung für über 18-Jährige ohne Altersbegrenzung“ ist seit dem 1. Januar 2024 für Versicherte der AOK Niedersachsen über die elektronische Gesundheitskarte (Impfhonorar) und Kassenrezept Muster 16 (Impfstoff) auf den Namen der bzw. des Versicherten möglich.
Weitere Informationen können Sie im Handout für die Praxis nachlesen.
Noch ein Tipp: Achten Sie auf die Verwendung der korrekten Abrechnungsziffern bei Initial- und Folgeimpfung:
- unter 18 Jahren: 89110A (erste/ggf. zweite Impfung) bzw. 89110B (letzte Impfung)
- ab 18 Jahren: 89110C (erste und zweite Impfung) bzw. 89110D (letzte Impfung)
Handout HPV-Impfung Satzungsleistung
Hintergrundinformationen
1 Zugelassene Impfstoffe ab 9 Jahren: Cervarix® und Gardasil 9®.
Weiterführende Informationen
Informationen zur HPV-Impfung für Patientinnen und Patienten finden sich im Versichertenportal der AOK.
- Versichertenportal der AOK HPV-Impfung: Das sollten Sie wissen