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Zytiga®

Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung von Abirateron

Wirtschaftliche Verordnung von Generika

Die Verordnung von Zytiga® (Wirkstoff: Abirateron) ist mit hohen Kosten verbunden. Seit über einem Jahr stehen Abirateron-Generika zur Verfügung. Diese sind erheblich preiswerter als das Original Zytiga®.1

Aufgrund des Preisunterschiedes zwischen Original und Generika wurde in der Arzneimittelvereinbarung 2024 eine Generikaquote Abirateron vereinbart. Sie gilt für die Vergleichsgruppe der (ermächtigten) Urologinnen und Urologen und berechnet sich aus dem Anteil von generischem Abirateron an allen Abirateron-haltigen Arzneimitteln. Die Verordnung von generischem Abirateron im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung 2024 wirkt sich positiv für die Zielerreichung dieser Quote aus.

Die Verordnung des Originals ist im Regelfall gemäß § 12 SGB V unwirtschaftlich. Bitte verzichten Sie daher auf ein Aut-idem-Kreuz.

In einigen Fällen wird der Austausch gegen ein Generikum – auch ohne Aut-idem-Kreuz – in Apotheken verweigert. Diesem liegt in der Regel ein Kundenwunsch und somit die Nichtakzeptanz eines Generikums zugrunde. Auch dieses Vorgehen der Apotheken ist primär als unwirtschaftlich anzusehen.

Unsere Bitte: Sprechen Sie mit Ihren Patientinnen und Patienten über die Gleichwertigkeit der Generika zum Original und fördern Sie so die Akzeptanz. Vielen Dank!

Hintergrundinformationen

1 Quelle: Lauer-Taxe, Stand 1. Februar 2024.

2 Tatsächliche Kosten sind durch Rabattverträge deutlich günstiger.

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