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Piqray®

Genehmigungsverfahren für Verordnungen

Verordnungsfähigkeit von Piqray® (Alpelisib)

Die Firma Novartis Pharma GmbH hat Piqray® (Alpelisib) in Deutschland zum 1. Mai 2021 aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt genommen. In den Preisverhandlungen nach der Durchführung der frühen Nutzenbewertung konnten sich Novartis und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) nicht auf einen Erstattungsbetrag verständigen. Seitdem kann Piqray® nur noch aus dem Ausland importiert werden.

Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Das hochpreisige Krebspräparat war seit September 2020 auf dem deutschen Markt. Bei der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgeführten frühen Nutzenbewertung wurden für Piqray® fünf Subgruppen gebildet: In drei Subgruppen lautete die Bewertung „Zusatznutzen nicht belegt“, in zwei weiteren Subgruppen konnte nur ein „geringerer Zusatznutzen“ gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt werden.

Ist ein Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht nachgewiesen bzw. teilweise ein geringerer Zusatznutzen festgestellt und ist das Arzneimittel zudem im deutschen Markt nicht verfügbar (opt-out), ist grundsätzlich von der Unwirtschaftlichkeit einer Verordnung auszugehen.

Genehmigungsverfahren für Verordnungen

Wenn Sie dennoch eine Therapie mit Piqray® beginnen oder weiterführen möchten, stellen Sie bitte unbedingt einen aussagekräftigen Antrag auf Kostenübernahme. Beachten Sie dabei die strenge Indikationsstellung entsprechend der Zulassung und die vorherige Prüfung des Einsatzes der zweckmäßigen Vergleichstherapie.

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