Verordnungsausschluss
Für Otologika (u. a. Otobacid®) besteht ein Verordnungsausschluss nach Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie.
Ausnahmen: Antibiotika, Corticosteroide und Ciprofloxacin
Hiervon ausgenommen sind nur
- Antibiotika und Corticosteroide, auch in fixer Kombination untereinander zur lokalen Anwendung bei Entzündungen des äußeren Gehörganges sowie
- Ciprofloxacin zur lokalen Anwendung als alleinige Therapie bei chronisch eitriger Entzündung des Mittelohrs mit Trommelfelldefekt (mit Trommelfellperforation).
Das Präparat Otobacid N Ohrentropfen® enthält neben dem Corticosteroid Dexamethason auch das Lokalanästhetikum Cinchocain. Daher darf es nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Unsere Bitte: Verordnen Sie Otobacid nicht auf Kassenrezept!
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nr. 38